Sehr geehrte Frau Vorsitzende Röschmann

für die Verbandsversammlung am 2.März 2023 beantrage ich folgenden Tagesordnungspunkt

 

- Fördermittel für Erneuerung/Umrüstung der Straßenbeleuchtung -

Antrag:

Der Verkehrs- und Werksausschuss beschließt folgende Empfehlung für die Gemeindevertretung

Erteilung eines Beratungsauftrages an SH-Netz AG, Rendsburg zur Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Osterrönfeld.

Die Beratung beinhaltet;
1. die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes der Straßenbeleuchtung, anschließend
2. die Ausarbeitung des technischen Teils des Förderantrages gemäß der Kommunalen Richtlinie im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Klimaschutz und Reaktorsicherheit
3. Ausarbeitung der technischen Positionen der Ausschreibung der Sanierung der Straßenbeleuchtung

Begründung:

Die EU RoHS Richtlinie 2011/65/EU, beschränkt und kontrolliert die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Der Einsatz von Quecksilber, Blei, Cadmium und sechswertigem Chrom ist verboten, jedoch sah die Richtlinie EU RoHS Richtlinie 2011/65/EU (lichtzentrale.de) bisher für T5 und T8 Leuchtstofflampen Ausnahmen vor.
Diese Ausnahmen sind im August 2022 geändert worden und verbietet den Einsatz der T5, T8 Leuchtstofflampen in der Zukunft. Die Übergangszeit beträgt 3 Jahre.

Die Leuchtstoffröhre in Gemeinde Osterrönfeld sind von Typ T8

Da die Gemeinde Osterrönfeld demnach alle NICHT LED-Leuchtmittel austauschen muss, sollte der Förderantrag schnellstmöglich gestellt werden.

Kosten:
Die Beratungskosten sollen nicht 5.000 € übersteigen und wenn im Haushalt 2023 nicht vorhanden, im 1. Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

Angelika Pascheberg
Ausschussmitglied für die FWO/SPD Fraktion